Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts geht es überwiegend um Fragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wobei nicht allein der Kraftfahrzeugführer betroffen ist. Nahezu jede Beteiligung am Straßenverkehr kann eine anwaltliche Beratung oder Vertretung notwendig machen. Auch der Fußgänger oder der Fahrgast in einem Omnibus kann an einem Verkehrsunfall beteiligt sein.

Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts ist jedoch nicht auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall beschränkt. Als Beispiele für anwaltliche Beratung oder Vertretung seien hier genannt:

Eine Haftpflichtversicherung muss für jedes zum Verkehr zugelassene Fahrzeug bestehen. Die Versicherung des Schadensverursachers muss die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung auf Seiten des Geschädigten (damit dessen Schaden vollständig ersetzt wird) ersetzen, so dass die entstehenden Rechtsanwaltskosten kein Grund sein sollten, in diesen Fällen auf fachkundige anwaltliche Hilfe zu verzichten oder diese erst spät in Anspruch zu nehmen.