Vorschuss

Im Regelfall mache ich die Übernahme eines Mandats von einer im Verhältnis zu den voraussichtlich insgesamt anfallenden Rechtsanwaltsgebühren angemessenen Kostenvorschusszahlung abhängig.

Selbstverständlich wird der Kostenvorschuss bei der Schlussrechnung bei Beendigung des Mandats berücksichtigt.