Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie nicht nur außergerichtlich wie auch gerichtlich, sofern Schwierigkeiten oder Probleme in Ehe (auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft) und Familie auftreten. Durch vorsorgende Beratung lassen sich häufig Fragen klären, ohne dass es zu einem Rechtsstreit kommen muss.
Die familienrechtlichen Beratung erfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Trennung/Scheidung,
- Sorgerecht für die Kinder und Umgangsrecht mit den Kindern,
- Unterhalt der Kinder, Ehegatten (es ist z.B. die Düsseldorfer Tabelle zu beachten, welche als Orientierung für die Unterhaltsansprüche der Kinder sowie des anspruchsberechtigten Ehegatten dient) oder Eltern,
- eheliches Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung,
- Hausratsverteilung/Ehewohnung,
- Regelung der Versorgungsanwartschaften, Rentenansprüche,
- Eheverträge.