Bußgeldkatalog
Sowohl im Bußgeldkatalog als auch im Verwarnungsgeldkatalog sind die am häufigsten vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten in tabellarischer Form zusammengefasst. Die Kataloge sind bundeseinheitlich. Die hierdurch erfolgende Gleichbehandlung wird bei den erfassten massenhaft vorkommenden Zuwiderhandlungen als ein Ausdruck der Gerechtigkeit angesehen.
Im Bußgeldkatalog sind diejenigen Verkehrsverstöße erfasst, die mit einer Geldbuße von 40 Euro und mehr und / oder einem Fahrverbot geahndet werden. Gleichzeitig ist aufgeführt, welche Anzahl von Punkten im Verkehrs-Zentralregister in Flensburg ("Verkehrssünderkartei") zur Eintragung gelangt.
Der Verwarnungsgeldkatalog enthält Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld von weniger als 40 Euro belegt werden, eine Eintragung von Punkten erfolgt hierfür nicht.
Die Bußgeldkatalog-Verordnung bestimmt für alle aufgeführten Verkehrsordnungswidrigkeiten sogenannte Regelsätze. Nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann von diesen Beträgen abgewichen werden. Solche Abweichungen sind z.B. zulässig bei
- vorsätzlicher Begehungsweise,
- einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, soweit diese nicht bereits bei der Bemessung des Regelsatzes berücksichtigt ist,
- einer Vorbelastung durch Eintragungen im Verkehrs-Zentralregister,
- außergewöhnlich guten oder besonders schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen.
Falls bei der Höhe des Bußgeldes allein wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse vom Regelsatz abgewichen wird, hat dies keinen Einfluss auf die Anzahl der möglicherweise wegen des Verstoßes in das Verkehrs-Zentralregister einzutragenden Punkte.