Schmerzensgeld

Wer aufgrund eines Unfalls verletzt wurde, hat im Regelfall Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Etwas anderes gilt dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder (Arbeits-) Wegeunfall handelt. In diesem Fall kann der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet sein. Die Einzelheiten sollten genau mit dem Rechtsanwalt erörtert werden.

In der Bundesrepublik Deutschland bleiben die Schmerzensgelder deutlich hinter den Beträgen zurück, die teilweise in anderen Staaten (z.B. in den USA) von den Gerichten zugesprochen werden. Andererseits kennen bestimmte Staaten überhaupt kein Schmerzensgeld. Genau festgelegte Schmerzensgeldbeträge für bestimmte Verletzungen oder Unfallumstände gibt es im deutschen Recht nicht.

Die Gerichte sowie auch die zuständigen Versicherungen orientieren sich an bislang ergangenen gerichtlichen Entscheidungen, die in verschiedenen Publikationen veröffentlicht werden. Die Beträge werden immer wieder angepasst. Zur Feststellung des angemessenen und durchsetzbaren Schmerzensgeldbetrages ist zumeist eine Beratung durch den Rechtsanwalt erforderlich.